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Tätigkeitsfelder

Arbeitssicherheit


Arbeitssicherheit

Im Arbeitsschutz gibt es häufig Streitpunkte zwischen Unternehmer, Auftraggeber und Aufsichtsbehörde, über die Auslegung der Arbeitsschutzvorschriften.
Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "Arbeitsschutz" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen und Vorschriften die ineinandergreifen.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz sind hier gleichsam das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften und viele weitere zu nennen.
Wir unterstützen und beraten unsere Kunden beim Aufbau der erforderlichen Strukturen und bei der Einführung von Managementsystemen.

 

Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist die Grundlage für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) verpflichtet alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - die Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen. Dabei sollten die Mitarbeiter, die ihre Arbeitssituation am besten kennen, unbedingt beteiligt werden. Sie bringen ihre Erfahrung mit den Schwachstellen in ihrer Tätigkeit ein und ermöglichen damit Erkenntnisse zu Gefährdungen und Belastungen, die vom außenstehenden Betrachter in der Regel nicht zu erkennen sind.

Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich Maßnahmen zum Abbau der Gefährdungen. Es lassen sich Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, die in Betriebsanweisungen für Arbeitsverfahren, Geräte und Gefahrstoffe festgehalten werden. Damit können Unfallgefahren reduzieren und arbeitsbedingte Krankheiten vermieden werden. Darüber hinaus lassen sich Arbeitsprozesse optimieren, Ausfallzeiten reduzieren und Kosten senken. Schließlich kann auch die Qualität der Produkte und Dienstleistungen verbessert und der Erfolg des Unternehmens für die Zukunft gesichert werden.

In Zusammenarbeit erstellen wir die Gefährdungsbeurteilungen Ihrer Arbeitsplätze und erarbeiten Maßnahmen zur optimalen Umsetzung in Ihrem Betrieb. Als Besonderheit bieten wir Ihnen den Ausdruck der Gefährdungsbeurteilung als Checkliste an. Mit diesen Checklisten können Sie rechtskonforme Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter auf den Baustellen durchführen und dokumentieren.

 

Betriebsanweisungen

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen fließen in die Betriebsanweisungen. Sie sind ein wichtiges Instrument der Prävention. Bei der Erstellung werden dabei die in den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften geforderten Verhaltensweisen sowie sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln und Bedienungsanleitungen des Herstellers von Anlagen und Maschinen berücksichtigt. Sie helfen, Unfälle und Gesundheitsgefahren beim Einsatz von Werkzeugen oder bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen zu vermeiden. In den Betriebsanweisungen ist das Verhalten im Betrieb sowie im Notfall geregelt. Sie bilden die Grundlage für Unterweisungen und aufgrund ihrer kurzen und prägnanten Form können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigsten Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen jederzeit nachlesen. Bei Änderungen von betrieblichen Abläufen, Erneuerungen von Maschinen und Geräten, usw. sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher müssen diese regelmäßig geprüft werden.

 

Unterweisungen

Qualifizierte Mitarbeiter sind die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Für ihre jeweilige Tätigkeit müssen sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Dazu zählen auch Kenntnisse zum sicheren und gesundheitsförderlichen Verhalten im Betrieb.

Mit sicherheitstechnischen Unterweisungen informieren und qualifizieren die Arbeitgeber ihre Beschäftigen im Hinblick auf das Erkennen von Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Das richtige Einschätzen von Risiken und Gefahren und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen werden in Schulungen bedarfsgerecht vermittelt. Dies ist in §12 Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen zu schulen. Die Unterweisungsthemen ergeben sich aus den zuvor erstellen Gefährdungsbeurteilungen.

Basierend auf den Gefährdungsbeurteilungen erstellen wir für Sie ein Konzept zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter. Entsprechend der Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder werden Ihre Mitarbeiter von unseren erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit bedarfsgerecht und individuell unterwiesen und geschult.

 

ASA-Sitzungen

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) in ihrem Betrieb zu bilden. Dieser wird vom Unternehmer einberufen und tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Teilnehmer des Ausschusses sind neben dem Unternehmer und zwei Mitarbeitern der Personalvertretung auch Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Somit ergibt sich sich die Beurteilung des Arbeitsschutzes aus verschiedenen Blickwinkeln.

Die Hauptaufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind:

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) wirken wir auch in Ihrem Unternehmen bei ASA-Sitzungen mit und beraten die Mitglieder zu Angelegenheiten im Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung.

 

Betriebsbegehungen

Zur Umsetzung und Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb führen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch. Diese sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtend - unabhängig von Größe und Mitarbeiteranzahl des Unternehmens. Es kann sich um Besichtigungen des ganzen Betriebs, eines Betriebsbereichs oder auch um die Begehung einzelner Arbeitsplätze handeln. Dabei stehen Unfallgefahren sowie Belastungen für Beschäftigte und deren gesundheitliche Gefährdungen im Fokus. Bei den Begehungen werden Schutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen, in den Sozialräumen, im Lager und in Außenbereichen kontrolliert. Darüber hinaus können Umgebungseinflüsse wie beispielsweise Licht, Lärme, Stäube und Klimafaktoren gemessen werden. Zudem wird auf ergonomische Arbeitsabläufe sowie rechtskonforme Kennzeichnungen von Materialien (Warnhinweise und Gefahrstoffe) geachtet. In Zusammenarbeit mit Geschäftsführern, Mitarbeitern und dem Betriebsarzt werden aus den aufgedeckten Gesundheitsschutz-Mängeln praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aufgezeigt. In einem abschließenden Begehungsbericht werden die Ergebnisse schriftlich dokumentiert, um bei erforderlichen Verbesserungen eine baldige Umsetzung im Betrieb zu ermöglichen.  

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

In der modernen Gesellschaft zählen motivierte und gesunde Mitarbeiter zur wichtigsten Ressource eines Unternehmens und sind mitverantwortlich für den wirtschaftlichen Erfolg. Mit betrieblicher Gesundheitförderung können Sie als Unternehmen dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter langfristig gesund bleiben. Wir bieten Ihnen bei der Planung, Umsetzung und Durchführung des innerbetrieblichen Gesundheitsmanagements gezielte Unterstützung und beraten Sie bei der Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedinungen.