Die Mitarbeiter müssen die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Dies gilt auch für die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
Qualifikation und Schulung ermöglicht den Mitarbeitern das richtige Einschätzen von Risiken und Gefahren im jeweiligen Arbeitsbereich.
Der Unternehmer muss die sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Grundentscheidungen treffen, Leitlinien für die betriebliche Sicherheitsarbeit leisten und die erteilten Anweisungen überwachen.
Der Bedarf an Schulungen und Unterweisungen wurde zuvor durch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen ermittelt.
Basierend auf diesen Gefährdungsbeurteilungen wird ein Konzept für die Qualifizierung erstellt.
Die Mitarbeiter werden bedarfsorientiert und individuell für ihre jeweiligen Aufgabensbereiche geschult und unterwiesen.
In regelmäßigen Abständen werden Erfolgskontrollen durchgeführt und die festgestellten Mängel gemeinsam besprochen; mit dem Ziel: Die Sicherheit der Mitarbeiter zu verbessern.
Die nächsten Schulungstermine finden nach Vereinbarung statt, bitte sprechen Sie uns an.
Beispiele für Unterweisungsthemen sind folgende: