Lehrgangsteilnehmer sind befähigte Personen im Gerüstbau; der "Gerüstersteller".
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 2121 T1) legt fest, welche Maßnahmen beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten einzuhalten sind.
Aufsichtsführende im Gerüstbau müssen "Befähigte Personen i.S. der TRBS 1203" sein.
Sie müssen qualifiziert und ausgebildet sein, denn sie sind verantwortlich für die Prüfung der Gerüste vor erstmaliger Verwendung.
Wir können keine befähigten Personen ausbilden, aber wir können befähigte Personen qalifizieren.
Wir vermitteln die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Auf-, Um- und Abbau der Gerüste und die rechtssichere Dokumentation.
Die Schulungstermine werden auch als Indoor-Schulungen durchgeführt.
Termine nach Absprache