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Betriebsmittelprüfung
Für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind regelmäßige Prüfungen nach DGUV notwendig. Nur so kann der Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sichergestellt werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet die Grundlage für die Prüfung der Arbeitsmittel. Demnach ist der Unternehmer verpflichtet – unter Berücksichtigung von Gefährdungsbeurteilungen, Herstellerangaben und Erfahrungen im Betrieb, den Umfang und die Fristen für die Prüfung von Arbeitsmitteln zu ermitteln. Wir unterstützen Sie dabei!
Damit Ihre Geräte, Maschinen und Werkzeuge sowie die Persönliche Schutzausrüstung, Leitern und Tritte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, prüfen unsere ausgebildeten Fachkräfte Ihre Arbeitsmittel nach den gängigen Vorschriften und erstellen entsprechende Dokumentationen.
Stellen Sie in Zusammenarbeit mit uns Ihren reibungslosen Betriebsablauf sicher und fragen Sie einen Beratungstermin bei unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit an.
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