SiGeKo-Leistungen nach RAB 30
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) laut den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) übernehmen wir die in §3 BaustellV genannten Aufgaben. Dazu zählt die Unterstützung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch bei der Ausführung des Bauvorhabens. Wir tragen zur sicheren Gestaltung des Bauvorhabens und des späteren reibungslosen Bauablaufs bei.
SiGeKo-Leistungen in der Planungs- phase
- Analyse von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Beratung bei der Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach §4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase
- Laufende Kontrollen zur Einhaltung des SiGe-Plans
- Koordinationen der Maßnahmen nach §4 ArbSchG
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit aller Beteiligten
- Durchführung von Baustellenbegehungen
- Protokollierung und Unterstützungen bei der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel